Urteil Zwangsvollstreckung, Unwirksamkeit der Unterwerfung unter die - bei Verstoß gegen die Bauträgerverordnung
Schlagworte
Zwangsvollstreckung, Unwirksamkeit der Unterwerfung unter die - bei Verstoß gegen die Bauträgerverordnung; Bauträger, Werklohn für - nur nach Bautenstand
Leitsatz
Der Unternehmer, der sowohl das Grundstück verkauft als auch das aufstehende Haus von Grund auf saniert, darf vom Erwerber auch dann nicht die sofortige Zwangsvollstreckung verlangen, ohne daß der Bautenstand nachgewiesen ist, wenn er sich vertraglich verpflichtet, die Sanierung abnahmereif abzuschließen, bevor der Werklohn für die Sanierung fällig wird. Auch diese Klausel verstößt gegen § 2 MaBV.
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