Urteil Zwangsvollstreckung, Unwirksamkeit der Unterwerfung unter die - bei Verstoß gegen die Bauträgerverordnung


Schlagworte

Zwangsvollstreckung, Unwirksamkeit der Unterwerfung unter die - bei Verstoß gegen die Bauträgerverordnung; Bauträger, Werklohn für - nur nach Bautenstand

Leitsatz

Der Unternehmer, der sowohl das Grundstück verkauft als auch das aufstehende Haus von Grund auf saniert, darf vom Erwerber auch dann nicht die sofortige Zwangsvollstreckung verlangen, ohne daß der Bautenstand nachgewiesen ist, wenn er sich vertraglich verpflichtet, die Sanierung abnahmereif abzuschließen, bevor der Werklohn für die Sanierung fällig wird. Auch diese Klausel verstößt gegen § 2 MaBV.

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