Urteil Zwangsvollstreckung - Instandsetzungsurteil


Schlagworte

Zwangsvollstreckung - Instandsetzungsurteil; Reparatur des Heizkörpers durch Vermieter - als vertretbare Handlung; Heizkörperreparatur durch Vermieter - als vertretbare Handlung; Zwangsvollstreckung aus Urteil über Heizkörperreparatur durch Vermieter; Ermächtigung des Mieters zur Vornahme der titulierten Heizkörperreparatur; Vorschußanspruch des Mieters für Heizkörperreparatur

Leitsatz

Ist der Vermieter verurteilt worden, einen funktionslosen Heizkörper in der Wohnung des Mieters zu reparieren, richtet sich die Zwangsvollstreckung zunächst nach § 887 ZPO, solange nicht feststeht, daß die Reparatur nur durch den Vermieter persönlich erfolgen kann.

In dem Beschluß nach § 887 ZPO, worin der Mieter ermächtigt wird, auf Kosten des Vermieters unter Hinzuziehung von Handwerkern und gegebenenfalls einem Sachverständigen die Reparatur zu dulden, kann dem Vermieter zugleich aufgegeben werden, den Zutritt des Mieters zu dem Raum der Heizungsanlage zu dulden.

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