Urteil Zwangsvollstreckung bricht nicht Miete
Schlagworte
Zwangsvollstreckung bricht nicht Miete
Leitsatz
Der Mieter kann sich nur dann auf Besitzschutz gegenüber dem Ersteher des versteigerten Grundstücks berufen, wenn ihm noch vor der Versteigerung der Vermieter in Erfüllung seiner Pflichten aus dem Mietverhältnis das Grundstück überlassen hat.
(Leitsatz der Redaktion)
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