Urteil Zwangsvollstreckung aus Räumungstitel gegen Kinder des Mieters
Schlagworte
Zwangsvollstreckung aus Räumungstitel gegen Kinder des Mieters
Leitsätze
1. Die Zwangsvollstreckung aus einem Räumungstitel ist auch gegen die dort nicht aufgeführten minderjährigen Kinder als Besitzdiener zulässig.
2. Das gilt auch nach deren Erreichen der Volljährigkeit, wenn sie keinen nach außen erkennbaren eigenständigen Mitbesitz haben (Anschluss an BGH, GE 2008, 727).
(Leitsätze der Redaktion)
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