Urteil Zwangsvollstreckung aus Räumungstitel gegen Kinder des Mieters


Schlagworte

Zwangsvollstreckung aus Räumungstitel gegen Kinder des Mieters

Leitsätze

1. Die Zwangsvollstreckung aus einem Räumungstitel ist auch gegen die dort nicht aufgeführten minderjährigen Kinder als Besitzdiener zulässig.

2. Das gilt auch nach deren Erreichen der Volljährigkeit, wenn sie keinen nach außen erkennbaren eigenständigen Mitbesitz haben (Anschluss an BGH, GE 2008, 727).

(Leitsätze der Redaktion)

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