Urteil Zwangsvollstreckung
Schlagworte
Zwangsvollstreckung; Vermögensauskunft eines (vormals) unter Betreuung stehenden Schuldners durch rechtsgeschäftlichen Vertreter
Leitsatz
Die Vermögensauskunft eines vormals unter Betreuung stehenden Schuldners kann durch einen rechtsgeschäftlichen Vertreter erteilt werden, wenn der Schuldner zum Zeitpunkt der Erteilung der Vermögensauskunft prozessunfähig war, dem Vollstreckungsorgan eine wirksam erteilte und fortbestehende Vollmachtsurkunde mit der Ermächtigung zur Abgabe von Erklärungen bei Gericht vorlag und die Vollmacht geeignet war, die Betreuung entfallen zu lassen.
(Leitsatz der Redaktion)
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