Urteil Zwangsvollstreckung


Schlagworte

Zwangsvollstreckung; Vergleich; Wohnungseigentumsgericht; neuer selbständiger Beschwerdegrund

Leitsätze

1. Die Zwangsvollstreckung aus einem vor dem Wohnungseigentumsgericht geschlossenen Vergleich richtet sich ausschließlich nach den Vorschriften der Zivilprozeßordnung.

2. Ein neuer selbständiger Beschwerdegrund ist nicht gegeben, wenn das Amtsgericht einen Vollstreckungsantrag des Gläubigers gem. § 887 ZPO mit der Begründung abgewiesen hat, der Schuldner habe die titulierte Verpflichtung erfüllt, und das Landgericht die dagegen gerichtete Beschwerde mit der Begründung zurückweist, der Vollstreckungstitel sei inhaltlich zu unbestimmt und deshalb als Vollstreckungsgrundlage nicht geeignet.

Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.

Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?

Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.

nur 5,- € / Monat

Sie kaufen

DoReMi-Zugang bis zum 31.12.2024 (8 Monate)
  • Den aktuellen (Rest-)Monat schenken wir Ihnen.
  • Anschließende automatische Verlängerung um 12 Monate.
  • Kündigung (mit Rückerstattung) 1 Monat zum Quartalsende.
40,- €
(inkl. MwSt.)

Haben Sie bereits ein Konto? Jetzt anmelden

Rechnungs- & Login-Daten
Zahlungsdaten SEPA-Lastschrift

Zusammenfassung

Sie kaufen unbegrenzten Zugang zur DoReMi mit einer Vertragslaufzeit bis zum 31.12.2024 zum Preis von
40,- € inkl. 7% MwSt. (= 2,62 €).

Im Anschluss an die Vertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag um 12 Monate zum Preis von 60,- € (inkl. MwSt.).

Eine Kündigung ist mit einer Frist von 1 Monat zum Quartalsende möglich.