Urteil Zwangsvollstreckung
Schlagworte
Zwangsvollstreckung; Zwangsräumung; Räumungsurteil; Einstellung; Gesundheitsgefährdung; Lebensgefahr; Härte; Räumungsschutz
Leitsätze
Führt die bevorstehende Zwangsräumung für den Mieter von Wohnraum zu einer ernstzunehmenden Gefährdung seiner Gesundheit oder wirkt sich diese gar lebensbedrohlich aus, bedeutet sie für den Schuldner eine sittenwidrige Härte.
Die Zwangsvollstreckung ist unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit einstweilen einzustellen oder Anordnung von Räumungsschutz auf Dauer geboten.
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