Urteil Zwangsvollstreckung
Schlagworte
Zwangsvollstreckung; Titel; Räumung; Lebensgefährte; nichteheliche Lebensgemeinschaft; Besitzrecht; verbotene Eigenmacht; Räumungstitel; einstweilige Verfügung
Leitsatz
Es ergeht keine einstweilige Verfügung auf Räumung von Wohnraum gegen die in der Wohnung verbliebene Lebensgefährtin des Mieters, der selbst bereits aufgrund eines Räumungstitels ausgezogen ist.
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