Urteil Zwangsverwaltung/Aufrechnung


Schlagworte

Zwangsverwaltung/Aufrechnung; Aufrechnung/Zwangsverwaltung

Leitsatz

Gegen Forderungen des Zwangsverwalters kann der Mieter mit Forderungen gegen den Eigentümer aufrechnen, wenn diese vor der Beschlagnahme fällig geworden sind.

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