Urteil Zwangsverwalterzugriff auf Miete nicht möglich, wenn Mietvertrag nicht durch Schuldner abgeschlossen
Schlagworte
Zwangsverwalterzugriff auf Miete nicht möglich, wenn Mietvertrag nicht durch Schuldner abgeschlossen; Mietbeschlagnahme in der Zwangsverwaltung
Leitsatz
Mietforderungen unterfallen nicht der Beschlagnahme durch den Zwangsverwalter, wenn die Wohnung nicht vom Eigentümer/Schuldner vermietet wurde, sondern vom Käufer der Wohnung, der bereits vor Eigentumsumschreibung zur Vermietung berechtigt war.
(Leitsatz der Redaktion)
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