Urteil Zwangsverwalter


Schlagworte

Zwangsverwalter; Wohnraummangellage

Leitsätze

1. Der Zwangsverwalter ist nicht als gesetzlicher Vertreter des Vermieters anzusehen; ein etwaiger Verstoß des Vermieters gegen § 5 WiStG kann insoweit nicht dem Verwalter zugerechnet werden.

2. Eine Ausnutzung einer Wohnraummangellage i. S. von § 5 WiStG liegt nicht vor, wenn die Überschreitung der ortsüblichen Miete um mehr als 20 % lediglich auf ein Absinken des Mietniveaus zurückgeht; eine Tatbegehung durch Unterlassen scheidet aus, da den Vermieter keine Rechtspflicht zum Handeln (Herbeiführung einer Vertragsänderung) trifft.

Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.

Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?

Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.

nur 5,- € / Monat

Sie kaufen

DoReMi-Zugang bis zum 31.12.2024 (9 Monate)
  • Den aktuellen (Rest-)Monat schenken wir Ihnen.
  • Anschließende automatische Verlängerung um 12 Monate.
  • Kündigung (mit Rückerstattung) 1 Monat zum Quartalsende.
45,- €
(inkl. MwSt.)

Haben Sie bereits ein Konto? Jetzt anmelden

Rechnungs- & Login-Daten
Zahlungsdaten SEPA-Lastschrift

Zusammenfassung

Sie kaufen unbegrenzten Zugang zur DoReMi mit einer Vertragslaufzeit bis zum 31.12.2024 zum Preis von
45,- € inkl. 7% MwSt. (= 2,94 €).

Im Anschluss an die Vertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag um 12 Monate zum Preis von 60,- € (inkl. MwSt.).

Eine Kündigung ist mit einer Frist von 1 Monat zum Quartalsende möglich.