Urteil Zwangsverwalter
Schlagworte
Zwangsverwalter; Aktivlegitimation; Passivlegitimation; Betriebskostenabrechnung
Leitsatz
Ist die Zwangsverwaltung aufgehoben worden, ist der Zwangsverwalter nur noch im Rahmen der Abwicklung der Zwangsverwaltung aktiv- oder passivlegitimiert (hier: keine Abrechnung von Betriebskostenvorauszahlungen gegenüber dem Mieter).
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