Urteil Zwangsversteigerung zur Aufhebung der Bruchteilsgemeinschaft
Schlagworte
Zwangsversteigerung zur Aufhebung der Bruchteilsgemeinschaft; kein Anspruch auf Rückübertragung des streitgegenständlichen Miteigentumsanteils
Leitsätze
1. Der Antrag eines Miteigentümers eines in Bruchteilseigentum stehenden Grundstücks, die Zwangsversteigerung zur Aufhebung der Bruchteilsgemeinschaft durchzuführen, unterfällt jedenfalls dann nicht § 1 Abs. 3 VermG, wenn die Zwangsversteigerung durch das zuständige Gericht formal ordnungsgemäß durchgeführt wurde.
2. Die Unerweislichkeit von Tatsachen, aus denen der Kläger eine für sich günstige Rechtsfolge herleitet, geht auch im Vermögensrecht zu seinen Lasten.
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