Urteil Zwangsversteigerung von Grundstücken
Schlagworte
Zwangsversteigerung von Grundstücken; Zwangsversteigerung von Gebäuden; Restitutionsanspruch in der Zwangsversteigerung; Ansprüche auf Rückübertragung nach dem Vermögensgesetz im Zwangsversteigerungsverfahren
Leitsatz
Vermögensrechtliche Ansprüche erlöschen mit dem Zuschlag in der Zwangsversteigerung. Die davon abweichende Regelung in § 9 a Abs. 1 Satz 3 EGZVG erfasst nur Ansprüche auf Rückübertragung von Gebäudeeigentum. Der dort enthaltene Verweis bezieht sich auch auf die Fristbestimmung in Absatz 1 Satz 1 dieser Vorschrift.
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