Urteil Zwangsversteigerung als verfolgungsbedingter Vermögensverlust


Schlagworte

Zwangsversteigerung als verfolgungsbedingter Vermögensverlust

Leitsatz

Eine Zwangsversteigerung kann insbesondere dann als verfolgungsbedingter Vermögensverlust eingestuft und damit als Schädigungsmaßnahme im Sinne des § 1 Abs. 6 VermG angesehen werden, wenn die Zwangsversteigerung wegen Verbindlichkeiten betrieben wurde, die der Grundstückseigentümer gerade aufgrund seiner Verfolgungssituation eingehen musste, oder die er deswegen nicht mehr erfüllen könne.

(Leitsatz der Entscheidung entnommen)

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