Urteil Zwangsversteigerung aus vollstreckbarer Sicherungsgrundschuld, Kündigung des Kapitals der Grundschuld, Wartefrist
Schlagworte
Zwangsversteigerung aus vollstreckbarer Sicherungsgrundschuld, Kündigung des Kapitals der Grundschuld, Wartefrist
Leitsatz
Die Zwangsversteigerung aus einer vollstreckbaren Sicherungsgrundschuld wegen der dinglichen Zinsen setzt in Rechtsanalogie zu § 1234, § 1193 Abs. 1 Satz 3 BGB die Kündigung des Kapitals der Grundschuld oder die Androhung der Zwangsversteigerung und das Verstreichen einer Wartefrist von sechs Monaten voraus.
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