Urteil Zwangsversteigerung
Schlagworte
Zwangsversteigerung; Nachweis der Vertretungsmacht eines Bieters durch Urkunde; Aufhebung des Zuschlagsbeschlusses
Leitsatz
Ob die Vertretungsmacht eines Bieters durch eine öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunde nachgewiesen ist, hat das Vollstreckungsgericht anhand der formellen Beweiskraft der vorgelegten Urkunde zu prüfen.
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