Urteil Zwangsversteigerung
Schlagworte
Zwangsversteigerung; Verkehrswertermittlung für Altlastengrundstück
Leitsatz
Besteht bei einem Grundstück ein ernstzunehmender Altlastenverdacht, muß das Vollstreckungsgericht bei der Verkehrswertermittlung den Verdachtsmomenten nachgehen und alle zumutbaren Erkenntnisquellen über die Bodenbeschaffenheit nutzen. Kosten für ein Bodengutachten sind jedenfalls dann aufzuwenden, wenn sie in einem angemessenen Verhältnis zu den Auswirkungen stehen, die das Gutachten auch angesichts der Aussagekraft vorhandener Unterlagen auf den festzusetzenden Verkehrswert haben kann.
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