Urteil Zwangsversteigerung
Schlagworte
Zwangsversteigerung; kombinierter Einzel- und Gesamtausbietungs-Zuschlag auf Einzelmeistgebote
Leitsatz
Werden mehrere Grundstücke sowohl einzeln als auch gemeinsam ausgeboten und ist dem nach § 63 Abs. 3 Satz 2 ZVG günstigeren Gesamtmeistgebot wegen Nichterreichens der Wertgrenze des § 85 a ZVG der Zuschlag zu versagen, ist auf die Einzelmeistgebote zurückzugreifen.
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