Urteil Zwangsräumung


Schlagworte

Zwangsräumung; Krankenhausaufenthalt; alleinstehend; Räumungsschuldner; Vollstreckungsschutz

Leitsatz

Die Zwangsräumung der Wohnung eines alleinstehenden Mannes durch den Gerichtsvollzieher zum festgesetzten Termin ist grundsätzlich auch dann mit den guten Sitten vereinbar, wenn der Räumungsschuldner kurzweilig stationär im Krankenhaus behandelt werden muß, denn die persönliche Anwesenheit des Schuldners bei dem Räumungstermin ist nicht notwendig.

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