Urteil Zwangsräumung
Schlagworte
Zwangsräumung; Krankenhausaufenthalt; alleinstehend; Räumungsschuldner; Vollstreckungsschutz
Leitsatz
Die Zwangsräumung der Wohnung eines alleinstehenden Mannes durch den Gerichtsvollzieher zum festgesetzten Termin ist grundsätzlich auch dann mit den guten Sitten vereinbar, wenn der Räumungsschuldner kurzweilig stationär im Krankenhaus behandelt werden muß, denn die persönliche Anwesenheit des Schuldners bei dem Räumungstermin ist nicht notwendig.
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