Urteil Zutrittsrecht für Handwerker


Schlagworte

Zutrittsrecht für Handwerker; Modernisierungsmaßnahmen; Kostenvoranschläge; Handwerker, Beauftragter; Wohnung, Zutritt des Vermieters

Leitsatz

Der Mieter ist verpflichtet, Handwerksfirmen zum Zwecke des Anfertigens von Kostenvoranschlägen für die geplanten Modernisierungsmaßnahmen Zutritt zu seiner Wohnung zu gewähren.

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