Urteil Zutrittsrecht für Handwerker
Schlagworte
Zutrittsrecht für Handwerker; Modernisierungsmaßnahmen; Kostenvoranschläge; Handwerker, Beauftragter; Wohnung, Zutritt des Vermieters
Leitsatz
Der Mieter ist verpflichtet, Handwerksfirmen zum Zwecke des Anfertigens von Kostenvoranschlägen für die geplanten Modernisierungsmaßnahmen Zutritt zu seiner Wohnung zu gewähren.
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