Urteil Zustimmungsvorbehalt
Schlagworte
Zustimmungsvorbehalt; Tierhaltung; Hund; Schriftformklausel
Leitsatz
Eine Klausel im Mietvertrag, die das Halten eines Tieres von der schriftlichen Zustimmung des Vermieters abhängig macht, ist unwirksam. Enthält der Mietvertrag keine (wirksame) Regelung hierzu, ist die Zulässigkeit der Hundehaltung von der Abwägung im Einzelfall abhängig.
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