Urteil Zustimmungsverlangen
Schlagworte
Zustimmungsverlangen; Übergabeprotokoll; Beweislast; Einbauküche; Abstellraum
Leitsätze
1. Hat der Mieter nach der „Wohnungsbeschreibung und Übergabeverhandlung" eine Einbauküche und einen Abstellraum übernommen, ist er für deren Fehlen bei Mietvertragsbeginn darlegungs- und beweispflichtig.
2. Für einen „Abstellraum mit Sichtschutz" im Sinne des Berliner Mietspiegels 2011 reicht auch eine Nische mit Vorhang in der Wohnung aus.
(Leitsätze der Redaktion)
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