Urteil Zustimmungsverlangen


Schlagworte

Zustimmungsverlangen; Mieterhöhung; Teilinklusivmiete; Mietspiegel; Mieterhöhungsverlangen; Teilzustimmung

Leitsatz

Das Zustimmungsverlangen zur Mieterhöhung der Teilinklusivmiete unter Bezugnahme auf den allgemeinen, Nettokaltmieten ausweisenden Mietspiegel (hier: Köln) ist unwirksam, da wegen der unterschiedlichen Bezugsgrößen die erforderliche Nachvollziehbarkeit des Mieterhöhungsverlangens nicht mehr gegeben ist (gegen LG Nürnberg-Fürth WM 1996, 344).

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