Urteil Zustimmungsverlangen
Schlagworte
Zustimmungsverlangen; Mieterhöhung; Aufforderung; Willenserklärung
Leitsatz
Das Zustimmungsverlangen zur Mieterhöhung ist unwirksam, wenn der Mieter darin nicht zur Abgabe einer ausdrücklichen Willenserklärung aufgefordert, sondern vielmehr in dem Glauben gelassen wird, allein sein Schweigen bedeute ein Akzeptieren der geltend gemachten Mieterhöhung.
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