Urteil Zustimmungsklage/Überlegungsfrist


Schlagworte

Zustimmungsklage/Überlegungsfrist; Klage/auf Zustimmung zur Mieterhöhung; Überlegungsfrist/des § 2 Abs. 3 MHG; Zulässigkeit/Zustimmungsklage (§ 2 MHG); Zustimmungsklage/Zulässigkeit

Leitsatz

Eine noch während der Überlegungsfrist des § 2 Abs. 3 MHG eingereichte Klage ist nur dann zulässig, wenn sie erst nach dem Ablauf der Überlegungsfrist zugestellt wird. Wird sie vorher zugestellt, ist sie verfrüht und unzulässig. Die Klage wird auch nicht zulässig dadurch, daß während der Prozeßdauer die Überlegungsfrist abläuft.

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