Urteil Zustimmungsbedürftigkeit des Teilhabers einer Gemeinschaft
Schlagworte
Zustimmungsbedürftigkeit des Teilhabers einer Gemeinschaft; Beeinträchtigung des Nutzungsrechts
Leitsatz
Das in § 743 Abs. 1 BGB normierte Recht jedes Teilhabers auf einen - seinem Anteil an der Gemeinschaft entsprechenden - Bruchteil der Nutzungen kann gemäß § 745 Abs. 3 Satz 2 BGB nicht ohne seine Zustimmung durch bloße Mehrheitsentscheidung beeinträchtigt werden.
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