Urteil Zustimmungsbedürftigkeit des Teilhabers einer Gemeinschaft


Schlagworte

Zustimmungsbedürftigkeit des Teilhabers einer Gemeinschaft; Beeinträchtigung des Nutzungsrechts

Leitsatz

Das in § 743 Abs. 1 BGB normierte Recht jedes Teilhabers auf einen - seinem Anteil an der Gemeinschaft entsprechenden - Bruchteil der Nutzungen kann gemäß § 745 Abs. 3 Satz 2 BGB nicht ohne seine Zustimmung durch bloße Mehrheitsentscheidung beeinträchtigt werden.

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