Urteil Zustimmung zur Veräußerung von Wohnungseigentum an geschiedenen Ehegatten


Schlagworte

Zustimmung zur Veräußerung von Wohnungseigentum an geschiedenen Ehegatten; ideeller Miteigentumsanteil

Leitsätze

1. Ein Zustimmungserfordernis gemäß § 12 WEG erfasst, falls es ohne nähere Einschränkung vereinbart ist, auch die nur teilweise Veräußerung des Wohnungs- oder Teileigentums in Form eines ideellen Miteigentumsanteils und die Veräußerung an einen Erwerber, der bereits Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft ist.

2. Ist als Ausnahme von einem Zustimmungserfordernis gemäß § 12 WEG die „Veräußerung an Ehegatten" vereinbart, so gilt diese nicht für eine Veräußerung an den geschiedenen Ehegatten, die erst nach Rechtskraft der Scheidung schuldrechtlich vereinbart wird.

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