Urteil Zustimmung zur Mieterhöhung durch Zahlung


Schlagworte

Zustimmung zur Mieterhöhung durch Zahlung; Mietzinserhöhung, Mieterhöhungsverlangen, Zustimmung des Mieters, Zustimmung, konkludente Mietzahlung

Leitsatz

1. Zur Frage, ob eine Klage auf Feststellung, daß in erhöhten Zahlungen des Mieters eine Zustimmung zum Erhöhungsverlangen liegt, zulässig ist.

2. Hat der Vermieter nach Eingang der ersten erhöhten Zahlung nach einem Zustimmungsverlangen den Mieter um eine schriftliche und eindeutige Willenserklärung gebeten, so liegt, wenn der Mieter darauf nicht antwortet, auch in weiteren Zahlungen des Mieters keine konkludente Zustimmung zum verlangten erhöhten Mietzins.

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