Urteil Zustimmung zur Mieterhöhung
Schlagworte
Zustimmung zur Mieterhöhung; Klage des Vermieters
Leitsatz
Die gemäß § 2 Abs. 3 Satz 1 Miethöhegesetz (MHG) auf Erteilung der Zustimmung zur Mieterhöhung gerichtete Klage ist gegen alle an dem Mietvertrag beteiligten Mieter zu richten. Die nur gegen einen oder einen Teil von mehreren Mietern desselben Mietverhältnisses erhobene Klage das Vermieters ist grundsätzlich unzulässig.
Dies gilt auch in den Fällen, in denen die Mietvertragsparteien vereinbart haben, daß die Willenserklärungen eines Mieters gleichermaßen für den oder die anderen Mieter verbindlich sind und die Mieter zur Vornahme und Entgegennahme solcher Erklärungen als gegenseitig bevollmächtigt gelten.
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?