Urteil Zustimmung zur Mieterhöhung


Schlagworte

Zustimmung zur Mieterhöhung; Wartefrist; keine Wartefrist für Mieterhöhung nach Wegfall der Preisbindung bei Modernisierungserhöhung während der Preisbindung

Leitsatz

Verlangt der Vermieter ehemals preisgebundenen Wohnraums nach Wegfall der Preisbindung vom Mieter die Zustimmung zur Mieterhöhung gemäß § 2 MHG, dann gilt auch für ihn die einjährige Wartefrist gemäß Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 dieser Vorschrift, und zwar bezogen auf die letzte Erhöhung der Kostenmiete; außer Betracht bleiben Kostenmieterhöhungen, die auf den gleichen Gründen beruhen wie Mieterhöhungen gemäß §§ 3 bis 5 MHG.

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