Urteil Zustimmung zur Mieterhöhung
Schlagworte
Zustimmung zur Mieterhöhung; Zugang der Mieterhöhungserklärung; ortsübliche Vergleichsmiete
Mieterhöhung
Verlangt der Vermieter die Zustimmung zu einer Mietzinserhöhung nach § 2 MHG, so ist der Zugang des Mieterhöhungsverlangens der maßgebliche Zeitpunkt für die Feststellung der ortsüblichen Vergleichsmiete im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 MHG.
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