Urteil Zustellung, wirksame - trotz Einzelweisung der Geschäftsstelle
Schlagworte
Zustellung, wirksame - trotz Einzelweisung der Geschäftsstelle
Leitsatz
Eine den gesetzlichen Vorschriften entsprechende Ersatzzustellung ist nicht deswegen unwirksam, weil die Geschäftsstelle des Gerichts - objektiv zu Unrecht - im Zustellungsauftrag eine Ersatzzustellung ausgeschlossen hatte.
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