Urteil Zustellung Vollstreckungsbescheid an prozessunfähige Partei
Schlagworte
Zustellung Vollstreckungsbescheid an prozessunfähige Partei; Versäumung der Einspruchsfrist
Leitsatz
Die unter Verstoß gegen § 170 Abs. 1 ZPO erfolgte Zustellung eines Vollstreckungsbescheids an eine - aus dem zuzustellenden Titel nicht erkennbar - prozessunfähige Partei setzt die Einspruchsfrist in Gang (Bestätigung von BGHZ 104, 109).
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