Urteil Zustellung in Wohnung, die der Zustellungsempfänger tatsächlich innehat
Schlagworte
Zustellung in Wohnung, die der Zustellungsempfänger tatsächlich innehat; Ersatzzustellung durch Einlegen in Briefkasten
Leitsatz
Eine Ersatzzustellung durch Einlegen in den Briefkasten (§ 180 Satz 1 ZPO) setzt voraus, daß der Zustellungsempfänger die Wohnung, in der der Zustellungsversuch unternommen wird, tatsächlich innehat, also dort seinen Lebensmittelpunkt hat.
(Leitsatz der Redaktion)
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?
Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.
nur
5,- €
/ Monat