Urteil Zustellung eines Vollstreckungstitels an GbR an deren Geschäftsführer oder einen Gesellschafter
Schlagworte
Zustellung eines Vollstreckungstitels an GbR an deren Geschäftsführer oder einen Gesellschafter
Leitsatz
Der Vollstreckungstitel, aufgrund dessen die Zwangsvollstreckung in das Vermögen einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts erfolgen soll, muß an ihren Geschäftsführer oder, wenn ein solcher nicht bestellt ist, an einen ihrer Gesellschafter zugestellt werden.
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