Urteil Zustellung eines Vollstreckungstitels an GbR an deren Geschäftsführer oder einen Gesellschafter


Schlagworte

Zustellung eines Vollstreckungstitels an GbR an deren Geschäftsführer oder einen Gesellschafter

Leitsatz

Der Vollstreckungstitel, aufgrund dessen die Zwangsvollstreckung in das Vermögen einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts erfolgen soll, muß an ihren Geschäftsführer oder, wenn ein solcher nicht bestellt ist, an einen ihrer Gesellschafter zugestellt werden.

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