Urteil Zustellung durch Einlegen in den Briefkasten des Empfängers außerhalb der gewöhnlichen Geschäftszeiten
Schlagworte
Zustellung durch Einlegen in den Briefkasten des Empfängers außerhalb der gewöhnlichen Geschäftszeiten
Leitsatz
Einer Ersatzzustellung durch Einlegen in den Briefkasten steht nicht entgegen, daß die Zustellung außerhalb der gewöhnlichen Geschäftszeiten erfolgt. Das steht einer Ersatzzustellung und dem Eintritt der Zustellungsfiktion nicht entgegen.
(Leitsatz der Redaktion)
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