Urteil Zustellung an gerüchteweise ausgezogenen Mieter
Schlagworte
Zustellung an gerüchteweise ausgezogenen Mieter
Leitsatz
Der Beweis des Zugangs durch Einwurf in den Hausbriefkasten des Mieters ist dann nicht geführt, wenn nicht feststeht, ob zu diesem Zeitpunkt der Mieter noch im Hause wohnte.
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