Urteil Zustellung


Schlagworte

Zustellung; Postzustellungsurkunde; Rechtsmittelfrist; Versäumung; Beschwerdefrist

Leitsatz

Gibt bei der förmlichen Zustellung einer Entscheidung in einer Wohnungseigentumssache der Vermerk des Postbediensteten auf dem Umschlag der zugestellten Sendung den Tag der Zustellung unrichtig an, wird die zweiwöchige Rechtsmittelfrist nicht in Lauf gesetzt.

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