Urteil Zustandekommen eines schriftlichen Mietvertrages
Schlagworte
Zustandekommen eines schriftlichen Mietvertrages; Schönheitsreparaturen; Renovierungspflicht; Überwälzung von Schönheitsreparaturen; Mietvertrag - Zustandekommen; Schriftform des Mietvertrages
Leitsatz
Übersendet der Mieter ein unterzeichnetes Vertragsexemplar an den Vermieter, ohne daß dieser den Vertragsentwurf ebenfalls unterzeichnet an den Mieter zurücksendet, kommt kein schriftlicher Mietvertrag zustande. Es bleibt dann bei der gesetzlichen Regelung, nach der der Vermieter auch die Schönheitsreparaturen auszuführen hat.
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