Urteil Zuständigkeit für Genehmigungen des gesetzlichen Vertreters
Schlagworte
Zuständigkeit für Genehmigungen des gesetzlichen Vertreters
Leitsatz
Rechtsgeschäfte des gesetzlichen Vertreters für einen ehemals staatlich verwalteten Vermögenswert sind nach Maßgabe des § 11 b Abs. 1 letzter Satz VermG von der Bestellungsbehörde und nicht vom Vormundschaftsgericht zu genehmigen.
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