Urteil Zuständigkeit für Genehmigungen des gesetzlichen Vertreters


Schlagworte

Zuständigkeit für Genehmigungen des gesetzlichen Vertreters

Leitsatz

Rechtsgeschäfte des gesetzlichen Vertreters für einen ehemals staatlich verwalteten Vermögenswert sind nach Maßgabe des § 11 b Abs. 1 letzter Satz VermG von der Bestellungsbehörde und nicht vom Vormundschaftsgericht zu genehmigen.

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