Urteil Zuständigkeit
Schlagworte
Zuständigkeit; Wohnungseigentumsgericht; Vermietergemeinschaft; Vermieterstellung; Kostenrisiko
Leitsatz
Trotz Kostenrisikos für die restliche Eigentümergemeinschaft werden die nur möglicherweise ebenfalls im Wege der Umwandlung wegen § 571 BGB in die Vermieterstellung Miteingerückten zur Mitwirkung bei der Kündigung eines Mieters verpflichtet, die von der "hauptsächlichen Vermieterin" begehrt wird. Das Gericht hält an seiner Rechtsauffassung (WM 1996, 637) fest.
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