Urteil Zusicherung
Schlagworte
Zusicherung; Wohnfläche
Leitsatz
Bei der Angabe der Quadratmeterzahl in einem Mietvertrag über eine Wohnung ist nur dann von der Zusicherung der Wohnungsgröße auszugeben, wenn der Vermieter erkennbar die Haftung dafür übernehmen will, daß die Wohnung diese Größe hat, und wenn es dem Mieter bei seiner Entscheidung für den Abschluß des Vertrages gerade auf diese Größe ankam.
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