Urteil Zuschuss zur Mängelbeseitigung nur nach Selbstkosten des Unternehmers zu berechnen
Schlagworte
Zuschuss zur Mängelbeseitigung nur nach Selbstkosten des Unternehmers zu berechnen; Mitverschulden des Bauherren; Bauvertrag; Werkvertrag
Leitsatz
Hat der Unternehmer gegen den für die Entstehung des Mangels mitverantwortlichen Besteller Anspruch auf Zahlung eines Zuschusses zur Mängelbeseitigung, richtet sich dessen Höhe grundsätzlich nach den im Rahmen der Erforderlichkeit im Zeitpunkt ihrer Ausführung bei dem Unternehmer tatsächlich angefallenen (Selbst-) Kosten der Mängelbeseitigung.
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