Urteil Zuschlagsversagung in der Zwangsversteigerung wegen Verfahrenseinstellung nicht gleichstehend mit Versagung bei zu geringem Meistgebot
Schlagworte
Zuschlagsversagung in der Zwangsversteigerung wegen Verfahrenseinstellung nicht gleichstehend mit Versagung bei zu geringem Meistgebot; Wegfall der Wertgrenzen
Leitsätze
1. Eine ergebnislose Versteigerung wird von den Regeln über die Zuschlagsversagung nach § 85 a ZVG nicht erfaßt und führt deshalb auch nicht zu einem Wegfall der Wertgrenzen.
2. Eine ergebnislose Versteigerung in diesem Sinne ist auch dann gegeben, wenn der Gläubiger die Einstellung des Verfahrens bewilligt und die Entscheidung darüber nach § 33 ZVG durch Versagung des Zuschlags erfolgt.
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