Urteil Zuschlagsversagung aus sonstigen Gründen
Schlagworte
Zuschlagsversagung aus sonstigen Gründen; sittenwidrige Grundstücksverschleuderung in der Zwangsversteigerung
Leitsätze
Der Zuschlag in der Zwangsversteigerung ist wegen sittenwidriger Härte aufgrund eines krassen Mißverhältnisses zwischen dem Versteigerungserlös und dem Grundstückswert nur dann zu versagen, wenn Umstände vorliegen, die ein wesentlich höheres Gebot in einem neuen Termin erwarten lassen. Daneben gib es keinen selbständigen, von Amts wegen zu berücksichtigenden Zuschlagsversagungsgrund der sittenwidrigen Verschleuderung.
(Leitsätze der Redaktion)
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?
Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.
nur
5,- €
/ Monat