Urteil Zuschlagsversagung aus sonstigen Gründen


Schlagworte

Zuschlagsversagung aus sonstigen Gründen; sittenwidrige Grundstücksverschleuderung in der Zwangsversteigerung

Leitsätze

Der Zuschlag in der Zwangsversteigerung ist wegen sittenwidriger Härte aufgrund eines krassen Mißverhältnisses zwischen dem Versteigerungserlös und dem Grundstückswert nur dann zu versagen, wenn Umstände vorliegen, die ein wesentlich höheres Gebot in einem neuen Termin erwarten lassen. Daneben gib es keinen selbständigen, von Amts wegen zu berücksichtigenden Zuschlagsversagungsgrund der sittenwidrigen Verschleuderung.

(Leitsätze der Redaktion)

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