Urteil Zuschlagsmangel wegen fehlender Zustellung
Schlagworte
Zuschlagsmangel wegen fehlender Zustellung; Vorbehaltungsvollmacht; Heilung durch nachträgliche Zustellung der Vollmacht für eine Vollstreckungsunterwerfung
Leitsätze
a) Ein Verfahrensfehler, der nach § 83 Nr. 6 ZVG zur Versagung des Zuschlags führt, kann durch Nachholung der unterbliebenen Förmlichkeit geheilt werden, wenn Rechte von Beteiligten nicht beeinträchtigt werden.
b) Das trifft in der Regel für Mängel bei der Titelzustellung zu (hier: unterbliebene Zustellung der Vollmacht für eine Vollstreckungsunterwerfung).
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