Urteil Zusammenlegung von Wohnungen keine „neubaugleiche Modernisierung“
Schlagworte
Zusammenlegung von Wohnungen keine „neubaugleiche Modernisierung“
Leitsatz
Die bloße Zusammenlegung zweier kleiner Wohnungen zu einer großen stellt, auch wenn sie mit Grundrissänderungen und weiteren Instandhaltungsmaßnahmen und/oder allgemein üblichen Modernisierungsmaßnahmen verbunden ist, keine „neubaugleiche Modernisierung“ i.S.d. Berliner Mietspiegels dar.
(Leitsatz der Redaktion)
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