Urteil Zurückgezahlte Betriebskostenvorauszahlung


Schlagworte

Zurückgezahlte Betriebskostenvorauszahlung

Leitsatz

Zahlt der Vermieter wegen fehlender Aufschlüsselung Betriebskostenvorauszahlungen an den Mieter zurück, steht ihm im Hinblick auf die neuere Rechtsprechung des BGH ein Rückforderungsanspruch wegen ungerechtfertigter Bereicherung zu.

(Leitsatz der Redaktion)

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