Urteil Zurückbehaltungsrecht nur mit Vorankündigung
Schlagworte
Zurückbehaltungsrecht nur mit Vorankündigung
Leitsatz
Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Mieter kann im kaufmännischen Verkehr ohne Verstoß gegen § 9 AGBG uneingeschränkt von einer einmonatigen Vorankündigung abhängig gemacht werden.
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